Caller : Der für den amerikanischen Square Dance charakteristische Tanzleiter, welcher den Tänzern fortlaufend die zu tanzenden Abläufe zuruft.
Caller from the Floor : Bei manchen Veranstaltungen bekommen die
als Gäste anwesenden Caller die Gelegenheit, einen Tip zu callen. Das kann sehr
abwechslungsreich sein. (Ein Rat an die Caller: zeigt nicht, wie kompliziert, sondern
wie tanzbar ihr callen könnt.)
Siehe auch → Open Mike.
CALLERLAB : Internationale Vereinigung für Square Dance
Caller http://www.callerlab.org.
Sie vereinbart die Square Dance → Programme und → Definitionen und hat einen
→ Code of Ethics für Caller aufgestellt. Diese Vereinbarungen werden in ständigen
Komitees erarbeitet und auf der jährlichen Convention (Zusammenkunft) beschlossen. In den USA
lizenziert Callerlab die Mitglieder gegenüber ASCAP und BIEM. (Das entspricht
sinngemäß dem Vertrag zwischen → EAASDC und → GEMA).
Einige Caller, denen Callerlab zu teuer schien oder die sonst unzufrieden waren,
gründeten daraufhin den Konkurrenzverein → ACA.
(American Callers Association,
http://americancallers.com).
ACA lizenziert nicht nur Caller,
sondern schlägt auch vor, die Programme Mainstream und Plus zu einem
→ International "1" Floor Dance Program zu vereinigen,
wobei ursprünglich 8 Calls weggelassen werden sollten; inzwischen ist dieses Programm
noch erheblich gekürzt worden. (Siehe Anhang 2)
Code of Ethics for Caller : CALLERLAB hat folgenden
Ehrencode veröffentlicht, auf den sich alle
Mitglieder - und die Mitglieder in angeschlossenen Organisationen,
wie z.B. → ECTA - verpflichten müssen:
ICH ERKENNE AN,
1.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber den Tänzern habe;
darum werde ich sie so informieren, unterrichten und anleiten, daß sie
die größtmögliche Befriedigung und Freude in der Aktivität finden.
2.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber den Clubs habe; darum
werde ich mich an der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer gesunden und
geachteten Club-Organisation beteiligen und sie klug und ehrlich beraten.
3.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber allen Callern habe;
darum werde ich die Würde aller Leiter, Lehrer und Caller achten und
einen guten Ruf für meine eigene Integrität aufrechterhalten.
4.) daß ich eine Verpflichtung gegenüber der Aktivität insgesamt
habe; darum werde ich in meinem persönlichen, geschäftlichen und
sozialen Verhalten auf ihre Geschichte und ihre Zukunft Rücksicht nehmen.
5.) daß ich verpflichtet bin, mich als Caller weiterzuentwickeln,
mich an einheitliche Ausdrucksweise zu halten, zu lernen, zu leiten und nach
besten Kräften zur Square Dance Aktivität beizutragen.
6.) daß ich eine Verpflichtung habe gegenüber allen Vereinigungen,
die mit der Aktivität zu tun haben; darum werde ich den Geist der Zusammenarbeit
fördern.
7.) Ich werde mich bei Tänzen verantwortungsvoll verhalten, so daß
andere Caller sich nicht schämen müssen. Dies schließt ein:
(1) Alle vernünftige Anstrengung, frühzeitig bei Call-Verpflichtungen anzukommen,
so daß der Tanz rechtzeitig beginnen kann. (2) Schlechte Ausdrücke zu vermeiden
und keine Späße erzählen, die einige der Tänzer ärgern könnten,
und nicht unter Einfluß von Alkohol oder Drogen zu callen. (3) Innerhalb der Richtlinien
des angekündigten Tanzprogramms zu bleiben.
8.) Außer in extremen Notlagen werde ich alle Verträge erfüllen.
Das bedeutet: (1) Ich werde alle Punkte des Vertrags erfüllen. (2) Ich werde keinen
Vertrag kündigen, wenn dies eine Härte gegenüber der verpflichtenden
Gruppe bedeutet. Ich werde ausreichende und frühzeitige Information
geben, falls eine Kündigung unabwendbar ist. (3) Ich werde
keinen Ersatz-Caller schicken, außer es ist vorher mit der
verpflichtenden Gruppe vereinbart. (4) Ich werde meine geldlichen
Angelegenheiten verantwortungsvoll führen. Dies schließt
ein, daß ich meine Schulden rechtzeitig zahle oder annehmbare
Regelungen treffe, falls mir dies nicht möglich ist.
9.) Ich werde nur Musik spielen, die ich so erworben habe, daß die Kü:nstler und Produzenten
angemessen und vollständig bezahlt wurden. Ich werde es anderen nicht ermöglichen, Kopien
meiner Musik zu benutzen, während ich selbst der Eigentümer bleibe.
EAASDC :
European Association of American Square Dancing Clubs e.V.
Vereinigung der europäischen Clubs für amerikanischen Square Dance.
(http://eaasdc.de)
Die EAASDC gibt 8mal jährlich das → Bulletin heraus. Sie führt den Kalender der
→ Special Events. Sie hat einen Vertrag mit der → GEMA abgeschlossen, durch den
die angeschlossenen Clubs zu vernünftigen Bedingungen gegen Ansprüche aus dem Urheberrecht abgedeckt
sind. Gemeinsam mit der → ECTA veranstaltet sie → Jamborees mit Hilfe von
Clubs, die sich dafür anbieten. (Seit 2001 gibt es nur noch das → RoundUp und die
Spring Jamboree, früher auch Winter und Summer Jamboree.)
Die britischen und seit einigen Jahren auch die schwedischen Square Dance Clubs haben ihre eigene Association
(BAASDC bzw. SAASDC). Es hätte sicher auch wenig Sinn, alle
diese Tanzkalender und Clublisten in eins zu veröffentlichen.
Die Übersicht ginge verloren, und Besuche auf diese Entfernung
sind eher die Ausnahme als die Regel. Wollt ihr aber doch Clubs
in England oder Schweden besuchen, so findet ihr die Adressen
nicht im Bulletin, sondern am einfachsten im Internet.
ECMA : Emergency Call for Medical Aid = Notruf nach ärztlicher Hilfe. Falls bei einer größeren Veranstaltung ein Tänzer im Square zu Boden geht und offenbar ärztlicher Hilfe bedarf, kümmert sich ein anderer um ihn. Die übrigen sechs bilden einen möglichst großen Kreis und strecken dabei die Arme nach oben. Dadurch erkennt der Caller, daß ein Notfall vorliegt.
ECTA : European Callers and Teachers Association e.V. = Verband der europäischen Caller und Square/Round Dance Lehrer. (http://ecta.de) Die ECTA veranstaltet mit Hilfe eines sich dafür anbietenden Clubs die jährliche → Student Jamboree (Ende März), das Round Dance Festival (im Mai) und unterstützt die → EAASDC bei deren → Jamborees. Sie hilft den Mitgliedern durch Rundschreiben und Seminare.
Fall RoundUp : Die Herbst-Jamboree. Immer am Wochenende vor Labor Day. Labor Day ist der erste Montag im September. Auf der → EAASDC-Mitgliederversammlung dieser Jamboree wird der Präsident gewählt; früher jährlich, heute zweijährlich. Weil zu den Wahlen möglichst alle Mitgliedclubs vertreten sein sollten, wurde dies im Namen angedeutet.
Gastcaller : Ein Gastcaller ist jemand, der sehr viel lieber tanzen möchte als callen, der sich auch überhaupt nicht vorbereitet hat, und der heute Abend ziemlich heiser ist; der aber zufälligerweise einige Platten dabei hat. (Hilft nix, der Clubcaller benutzt einen Laptop.)
GEMA : Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte. Vertritt durch internationale Verbindungen auch amerikanische Urheberrechte. Weil mindestens Singing Calls und Round Dance zum größten Teil moderne Melodien haben und damit unter das Urheberrecht fallen, hat die GEMA auch Ansprüche gegenüber Square Dance Clubs. Die → EAASDC hat einen Vertrag mit der GEMA geschlossen, der diese Ansprüche zu erträglichen Bedingungen regelt.
Jamboree : Zusammenkunft. → EAASDC und → ECTA
veranstalten mit Hilfe eines sich anbietenden Clubs jährlich das → Fall RoundUp
und die Spring (Frühlings-)Jamboree - falls sich ein Club dazu bereit findet.
Außerdem gibt es Ende März noch zwei Student Jamborees, zeitgleich im Norden und
im Süden, die im Namen der ECTA veranstaltet werden. Voraussetzung hier ist das Basic
Program (siehe → Programme). An den Jamboree Wochenenden
darf kein anderer → Special Event stattfinden.
Im vorigen Jahrtausend gab es noch eine Summer Jamboree und eine Winter Jamboree.
Open Mike : "Offenes Mikrofon", siehe → Caller from the Floor. Oft speziell für angehende Caller gedacht.
RoundUp : Siehe → Fall RounUp
Vorige
Auswahl
/
Nächste Auswahl
/
Stichwort-Liste
Zurück zur Übersicht / zur Caller-Schule / zu Bücher und Broschüren / Gästebuch lesen / bereichern
Veröffentlicht 2003-04-04 / modifiziert 2004-08-01 / Heiner Fischle, Hannover