1.
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Zweck:
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1.1
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Die Tanzgruppe OPEN COUNTRY HANNOVER fördert das Wohlbefinden und die Freundschaft der Mitglieder
durch regelmäßige Tanztreffen.
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1.2
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Die Tänze werden vorwiegend aus dem Bereich des Square Dance im weitesten Sinne gewählt.
Das Programm wird so gestaltet, daß zu Beginn jedes Tanztreffens neue Teilnehmer integriert
werden können.
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1.3
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OPEN COUNTRY befolgt Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache,
seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden." OPEN COUNTRY unterstützt keine Aktivität,
wo gegen diesen Artikel verstoßen wird.
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2.
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Mitglieder
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2.1
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Mitglied kann werden, wer innerhalb von zwei Monaten an drei Tanztreffen teilgenommen hat.
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2.2
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Mitglieder haben das Recht, ein Namensschild mit dem Gruppenzeichen zu tragen und
über Angelegenheiten der Gruppe abzustimmen.
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2.3
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Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben.
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2.4
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Alle Teilnehmer sind aufgefordert, den Caller durch finanziellen Applaus zu unterstützen.
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3.
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Mitgliederversammlung
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3.1
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Mitgliederversammlungen werden nach Bedarf während der Tanztreffen abgehalten.
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3.2
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Die anwesenden Mitglieder beschließen mit einfacher Mehrheit.
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3.3
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Beschlüsse einer Mitgliederversammlung müssen beim folgenden Tanztreffen bestätigt
werden, sonst sind sie hinfällig.
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4.
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Vorstand
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4.1
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Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
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4.2
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Der Vorsitzende vertritt die Gruppe nach innen und außen. In seiner Abwesenheit
kann ihn jedes der beiden anderen Vorstands-Mitglieder vertreten.
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4.3
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Der Vorstand wird auf zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
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5.
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Caller
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5.1
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Der Caller wählt die Tänze aus, erklärt sie und besorgt die Musik.
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5.2
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Der Caller hat von den Einnahmen nach 2.4 die für die Gruppe erforderlichen
Ausgaben zu bezahlen.
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6.
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Auflösung
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6.1
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Die Gruppe wird aufgelöst, wenn zu drei aufeinanderfolgenden Tanztreffen weniger als vier Teilnehmer erscheinen.
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6.2
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Die Gruppe kann aufgelöst werden durch Beschluß einer Mitgliederversammlung,
zu der alle erreichbaren Mitglieder zwei Wochen vorher schriftlich eingeladen werden.
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